Aberglaube und Tiere:
Das Glücksschwein war nicht immer gern gesehen, besonders auf Hochzeiten. Das Zusammentreffen einer Hochzeitsgesellschaft mit dem Borstenvieh bedeutete eine unglückliche Ehe. Grundsätzlich aber war das Schwein als Haus- und Opfertier, Wurst- und Fleischlieferant schon bei Griechen, Germanen und Römern beliebt und wurde so auch zum Glückssymbol.
Wenn eine schwarze Katze einem über den Weg läuft, so bringt das Unglück. Um das zu verhindern, muss man drei Steine über die Katzenspur werfen oder auf einen Stein spucken.
Eine schwarze Katze bringt dem Haus Glück, eine dreifarbige Katze schützt vor Feuer.
Leckt sich die Katze gegen den Haarstrich, so folgt Regen. Frisst die Katze Gras, regnet es auch bald. Kratzt die Katze am Tischbein oder an einem Brett, dann wird es windig. Geht sie längere Zeit nicht aus dem Haus, so wird es kalt.

Die Gänse Sankt Martin haben verraten, drum tut man sie jetzt braten
Gänsebraten ist am St. Martins-Tag und an Weihnachten ein Festmahl. Doch gerade weil der pro-Kopf-Verzehr in Deutschland bei nur 400g pro Einwohner liegt, sollte es doch möglich sein, Gänse nur aus nachgewiesen tierschutzgerechter Mast zu erwerben. Besonders brutal ist die Erzeugung der Gänsestopfleber, bei der der Gans mittels eines Metallrohres stark salziger Maisbrei direkt in den Magen gepumpt wird. Obwohl diese Methode bereits in Deutschland verboten ist, ist die Gänsestopfleber ein Schlager. Unser Tip: Verzichten sie darauf, ein Gänsebraten vom Bio-Hof ist auch gesünder.
Hamburgs harte Hundeverordnung
Auszüge aus der Hamburger Hundeverordnung und wesentliche Änderungen:
Alle Hunde betreffende Regelungen:
Fälschungssichere Kennzeichnung
Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet sein.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jeden Hund ist spätestens bis zum 31. Dezember 2006 eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro zur Deckung der durch den Hund möglicherweise verursachten Schäden abzuschließen.
Anzeige- und Mitteilungspflicht
Alle Hundehalter müssen ihren Hund beim zuständigen Bezirksamt anmelden. Dabei gilt:
Wer am 1. April 2006 schon einen Hund hält, muss diesen erst bis zum 31. Dezember 2006 anmelden dies gilt auch, wenn der Hund bereits bei der Hundesteuerstelle angemeldet ist.
Wer sich nach dem 1. April 2006 neu einen Hund anschafft, muss den Hund unverzüglich anmelden. Die Anmeldung ist gleichzeitig die Anmeldung nach dem Hundesteuergesetz. Ordnungswidrig handelt und mit einem Bußgeld rechnen muss, wer seine Hundehaltung nach dem 31.12.2006 nicht entsprechend gemeldet hat.
Zentrales Hunderegister
Für die Erfassung aller in Hamburg gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register errichtet, in dem u. a. die Mikrochip-Nummer und die Gefährlichkeit des Hundes erfasst werden sollen.
Allgemeine Anleinpflicht
Die derzeit in Hamburg geltenden Regelungen zum Anleinen werden in eine ab 1. Januar 2007 geltende allgemeine Anleinpflicht für Hunde überführt. Diese allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Verstöße gegen die allgemeine Anleinpflicht gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet. Besondere Anleinpflichten (z. B. in Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, an Orten und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, für läufige Hündinnen sowie für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sonst erheblich belästigt haben) und Mitnahmeverbote (z. B. auf Kinderspielplätze) gelten weiter wie bisher.